Asbest-Sanierung TRGS-519 Abs.4

Sanierung von Asbestplatten-Werkstoffen

Die Sanierung / Entfernung von asbesthaltigen Werkstoffen (Well-Eternit) wird erforderlich

  • bei Undichtigkeit der Dachhaut
  • Undichtigkeit der Fassade
  • zeitgemäßer, optischer Anforderung
  • Energetische Sanierung von Dach und Wand

Bauteam ist ein zertifizierter Fachbetrieb gemäß TRGS 519 Abschnitt 4 (Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten). Weitere Detailinformationen hierzu können Sie im untenstehenden PDF einsehen.

Wir übernehmen für Sie das Einholen der Rückbaugenehmigung sowie das Anmelden bei der Berufsgenossenschaft. Anschließend werden diese Arbeiten von uns fachgerecht und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

Asbesthaltige Baustoffe

Beim Thema der Asbestsanierung kommt einem in erster Linie die Wellplatten der Fa. Eternit in den Sinn. Doch das ist nur eine Form der asbesthaltigen Baustoffe. Und das nicht ohne Grund. Die Asbestfasern bildeten das Grundgerüst für viele Plattenwerkstoffe, Pappen, Putze, Fliesenkleber, Bodenbeläge etc. Die Asbestfasern sind witterungsbeständig, brennen nicht und sind sehr alterungsbeständig. Dazu kam noch die einfache Verarbeitung in allen Formen und der einfachen Überstreichbarkeit und schon war der „ideale“ Baustoff geboren.

Bis zu dem Zeitpunkt, als die Wissenschaft und Medizin herausgefunden hat, dass die Asbestfasern in der Lunge zu Lungenkrebs führen können. Daraufhin wurde der Einsatz in der Baustoffindustrie verboten, und bei der Verarbeitung bzw. Rückbau, müssen sehr strenge Regeln eingehalten werden. In unserem Fall beschreibt dies die TRGS 519 Abs 4. TRGS steht für „technische Regeln für Gefahrstoffe“ (hier Asbest)

Rückbau und Sanierung

Als Grundlage für den Rückbau und die Dachsanierung mit Welleternitplatten, haben wir uns in einem 2 tägigen Seminar mit anschließender Prüfung zertifizieren lassen. Alle 6 Jahre muss diese in einem 1-tägigen Seminar aufgefrischt werden. Es werden besondere Anforderungen an die Mitarbeiter gestellt, welche sich alle 2 Jahre einer arbeitsmedizinischen Untersuchung unterziehen müssen.

Des Weiteren ist für den Abtransport der asbesthaltigen Faserzementplatten eine besondere Genehmigung erforderlich. Die Schutzanzüge, Staubmasken etc. sind selbstverständlich. Wir verstehen uns als Problemlöser, falls Sie noch asbesthaltige Faserzementplatten in irgendeiner Form an, auf, oder in Ihrem Gebäude haben. Sprechen Sie uns an, wir regeln auch das formelle mit der Gewerbeaufsicht, welche ab einer Fläche von 100 qm zu informieren ist.

Vorgehensweise:

Zuerst wird das Projekt eingerüstet und entsprechend abgesperrt. Nach dem wir die Platten unter Einhaltung der Sicherheitsregeln demontiert haben, werden diese in speziell dafür vorgesehene Behältnisse verpackt. Sogenannte Big Bags, welche es in unterschiedlichen Abmessungen passend zur Plattenlänge gibt. Diese werden dann verladen, abtransportiert und auf eine entsprechende Deponie gebracht. Als Dokument erhalten Sie den Wiegeschein und den Entsorgungsnachweis.

Kosten einer Asbest-Sanierung

Grob kalkuliert, beträgt die Tonne des zu entsorgenden Materials ca. 300,-€ netto. Darin enthalten sind die Deponiegebühren, Big Bags, Abtransport und Entsorgungsnachweis. Zusätzlich kommen noch die Demontage und die Gerüstbauarbeiten. Der Quadratmeter der Welleternitplatten, welche oft auf Industriehallen, landwirtschaftlichen Gebäuden oder auch auf öffentlichen Gebäuden verbaut wurden, wiegt ca. 25 kg. Das bedeutet, dass der Quadratmeter für ca. 7,50€ netto deponiert werden kann.

Vorgaben zur Asbest-Sanierung TRGS 519

TRGS-519.pdf (294,8 KiB)

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